Die folgenden Familien haben Anspruch auf die Beihilfe
- mindestens ein Kind unter 25 Jahren haben, das seit mindestens einem Jahr in der zu renovierenden Immobilie wohnt (es sei denn, das Kind ist unter einem Jahr alt und/oder die Immobilie wurde innerhalb eines Jahres vor der Antragstellung erworben), oder
- ein Kind erwarten und der Fötus mindestens 12 Wochen alt ist
Was die Renovierungskosten betrifft, so können unabhängig von der Höhe des Betrags höchstens 3 Millionen Forint zurückgefordert werden, so dass der Zuschuss am besten für Renovierungen in Höhe von etwa 6 Millionen Forint verwendet wird.
Neben Familien können auch zusammenlebende und alleinerziehende Elternteile die Beihilfe beantragen, die auf 3 Mio. HUF begrenzt ist, wenn das Kind am selben Ort wie der Elternteil wohnt, und auf 1,5 - 1,5 Mio. HUF, wenn die Kinder von Alleinerziehenden getrennt leben.
Ist der Renovierungsbetrag nicht verfügbar?
Es gibt eine Lösung, aber in diesem Fall müssen Sie die Bank um weitere Informationen bitten.
Das Renovierungsgeld kann nachträglich beantragt werden. Während der Renovierung müssen Rechnungen gesammelt werden, um die Renovierung zu belegen und als Grundlage für die nachträgliche Zahlung zu dienen.
Was passiert aber, wenn das Geld für die Renovierung nicht zur Verfügung steht? Die Beihilfe steht auch dann zur Verfügung, wenn die Renovierung durch ein Darlehen finanziert wird. Außerdem können Sie nach Erhalt des Zuschusses das Darlehen ganz oder teilweise im Voraus zurückzahlen! Bei diesem Darlehen kann es sich um ein Wohnungsbaudarlehen, ein Kleinkinddarlehen für förderfähige Personen oder ein persönliches Darlehen handeln.
Für weitere Informationen zu Krediten empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Bank zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten.
Wie kann ich Unterstützung beantragen?
Der Zuschuss für die Renovierung von Wohnungen kann bis zum 31. Dezember 2022 über die elektronische Schnittstelle des Finanzministeriums, auf dem Postweg oder beim Regierungsbüro beantragt werden und wird innerhalb von 30 Tagen geprüft.
Wie erhalte ich anschließend den Betrag der Subvention?
Der Zuschuss wird innerhalb von 5 Tagen nach einer positiven Entscheidung ausgezahlt. Mit anderen Worten, wenn der Antrag vollständig ist, müssen die Begünstigten insgesamt 35 Tage warten, um 50 % des Gesamtbetrags der Renovierung vom Staat zu erhalten.
Vergessen Sie nicht das "Kleingedruckte"!
- Rechnungen für Renovierungsarbeiten müssen auf Ihren eigenen Namen ausgestellt sein und der 27%igen Mehrwertsteuer unterliegen, 5% sind nicht angemessen
- der Renovierer darf kein naher Verwandter oder Partner sein. Im Falle eines Unternehmens darf der Antragsteller oder ein naher Verwandter oder Partner des Antragstellers nicht Mitglied, Geschäftsführer oder Angestellter des Unternehmens sein.
- auch die Grundregel, dass die Rechnung, die bereits für die Eigenheimzulage (csok) verwendet wurde, nicht für das Renovierungsprogramm eingereicht werden kann.
- die Beihilfe kann bis spätestens Ende 2022 in Anspruch genommen werden!
- 60 Tage nach Abschluss der Bauarbeiten und Begleichung der Rechnungen
- der Zuschuss in Höhe von 3 Mio. HUF muss die Hälfte der Arbeitskosten und die Hälfte der Materialkosten abdecken
- Weitere Informationen über die Antragstellung, die Anhänge zum Antrag, die Verfahren und Fristen des Schatzamtes finden Sie unter: http://www.allamkincstar.gov.hu/hu/lakossagi-ugyfelek/otthonfelujitasi_tamogatas_altalanos_tajekoztato
Die Einzelheiten der Wohnungsrenovierungsbeihilfe sind im Regierungserlass 518/2020 (XI. 25.) festgelegt.